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Kollektiver Rechtsschutz nach dem deutschen Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
Seit Erlass der EG-Richtlinie 98/27 (98/27/EG)1 über Unterlassungsklagen zum Schutz von Verbraucherinteressen und des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (im Folgenden: UKlaG)2 sind Verbands-, Gruppen- und Musterklagen wieder Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen. 3 Der Entwurf zur Schuldrechtsmodernisierung erfasst das Verfahrensrecht des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGBG) aber nur am Rande. Das AGBG ...

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